tag:blogger.com,1999:blog-22113173.post7511486932414636719..comments2023-06-27T17:14:44.314+02:00Comments on Gedanken über Estland: Presseübersicht und Kommentarklotyhttp://www.blogger.com/profile/12076378744512793314noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-22113173.post-58328476534124860282009-01-15T18:45:00.000+01:002009-01-15T18:45:00.000+01:00Hallo Anonymous: Und wie hätte man den Staat genan...Hallo Anonymous: Und wie hätte man den Staat genannt, der die Organisatoren der singenden Revolution ins Gefängnis gebracht hätte (oder auch hat)? Demokratisch bestimmt nicht.<BR/><BR/>Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die erste SMS, um sich zu versammeln, von einem Handy der Ex-Angeklagten ausging. Allerdings hat niemand von ihnen zur Krawalle aufgerufen und das ist wohl der entscheidende Punkt. Wenn man die jüngsten Ereignisse in Lettland anschaut, niemand wird die Organisatoren der Versammlung am Domplatz, als Anstifter zu den Unruhen anklagen.klotyhttps://www.blogger.com/profile/12076378744512793314noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-22113173.post-27765335212877268292009-01-15T16:32:00.000+01:002009-01-15T16:32:00.000+01:00Sorry: die singende Revolution ist ein gutes Beisp...Sorry: die singende Revolution ist ein gutes Beispiel. Zu diesen Demonstrationen kam es ja nicht, weil zufallig alle gleichzeitig auf die Strasse gehen wollten ;-)Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-22113173.post-91334682020062850492009-01-15T16:31:00.000+01:002009-01-15T16:31:00.000+01:00Kommentar zum Kommentar: Es stimmt, dass in osteur...Kommentar zum Kommentar: Es stimmt, dass in osteuropaischen Staaten viele an verschworungstheorien nur zu gerne glauben (sprich: Demonstrationen ohne Anstifter im Hintergrund sind nicht moglich). Es stimmt aber auch, dass im konkreten Fall hinreichend Grund zu der Annahme bestand, dass es Hintermanner gab. In einem Rechtsstaat sind Ermittlungen hierzu ebenso normal wie die Prozesseroffnung, wenn Staatsanwaltschaft und Gerichte die beweislage fur hinreichend halten, wie auch Freispruche wegen Mangels an Beweisen. Normal sind ubrigens auch weitere Rechtsmittel.Anonymousnoreply@blogger.com