Ende Juli veröffentlichte ich eine Petition, die sich an den Petitionsausschuss des Europaparlaments gerichtet hat. Die Mitglieder von Notchnoj Dozor Maksim Reva, Dmitrij Linter und Petr Puschkarnij organisierten eine Unterschriftensammlung, mit dem Ziel auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass die Staatenlosen Estlands nicht an Europawahlen teilnehmen dürfen. Dabei wird bei der Zuteilung der Plätze im Europaparlament auf die Anzahl der ständigen Bevölkerung eines Landes geachtet und nicht auf die Anzahl der wahlberechtigten Bürger, folglich sollte Estland entweder einen Platz abgeben, oder aber den Staatenlosen Bürgern Wahlrecht gewähren. Am 4. Dezember fand eine Pressekonferenz statt, auf der Maksim Reva und Dmitrij Linter die Ergebnisse der Unterschriftensammlung präsentiert haben.
Folgend einige Ausschnitte aus der Pressekonferenz:
"Wir, Einwohner des vereinten Europas, die an die Ideale der europäischen Demokratie glauben, halten für unhaltbar die Verletzungen von grunddemokratischen Rechten in dem Land wo wir geboren wurden und den größten Teil unseres Lebens verbrachten. In 5 Monaten während der Durchführung der Aktion wurden 3000 Unterschriften gesammelt. Unsere Initiative wurde von fast allen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt, die die russischsprachigen Einwohner Estlands vereinen - Einwohner, die in Estland diskriminiert werden und denen ein Teil ihrer demokratischen Rechte entzogen wurde."
"Leider wurde die Initiative der Unterschriftensammlung nur von einem kleinen Teil der estnisch-sprachigen Bevölkerung unterstützt, weil viele sich von nachfolgenden Repressionen fürchten. Damit kann man nur über beschränkte Unterstützung der Initiative seitens der einheimischen Bevölkerung sprechen."
"Unsere Initiative wird vom Mitglied des Europaparlaments Frau Tatjana Arkadjevna Zhdanoka unterstützt. Im Verlauf der Aktion wurde die Idee über die Gewährung des Wahlrechts den staatenlosen Bürgern von Estland und Lettland von der vereinten linken Partei Estlands und der Europäischen Linkspartei unterstützt. Auf der weltweiten Konferenz der russländischen Compatrioten wurde ein Aufruf an den Vorsitzenden des Europaparlaments und an den Vorsitzenden des Kongresses der lokalen und regionalen Regierungen verabschiedet, in dem die Empfehlungen der UNO, PACE und OSZE zur Beseitigung von andauernden Demokratiedefiziten in Estland und Lettland unterstützt werden. Wir wenden uns an die Abgeordnete des Europaparlaments aus Estland mit der Bitte maximale Anstrengungen zu unternehmen, um die Demokratiedefizite in Estland zu beseitigen und die Petition über die Gewährung des Wahlrechts in Europaparlament den Staatenlosen zu unterstützen, die von drei Tausend Einwohnern Estlands unterzeichnet wurde. Wir möchten die Mitglieder des Europaparlaments und die Abgeordnete der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU auf zahlreiche Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen, die gegen die Vertreter der nationalen Minderheiten in Estland gerichtet werden, in einem Land, das ein Mitglied der EU ist."
"Die Initiative bedankt sich für die Unterstützung und Hilfe bei der Unterschriftensammlung bei:
Vereinigung "Notchnoj Dozor"
Vereinte linke Partei Estlands
Europäische Linkspartei
Vereinigung "Liste von Klenskij"
Organisation "Unsere Partei - Partei der Gerechtigkeit"
Vereinigung der minderjährigen Gefangenen des Faschismus
Mitgliedern des Estnischen Koordinationsrates der russländischen Compatrioten und vielen anderen, die bei der Unterschriftensammlung geholfen haben und keine Angst hatten ihre Unterschrift zu geben.
Alle Unterschriften werden vom Mitglied des Europaparlaments Tatjana Arkadjevna Zhdanoka an den Petitionsausschuss des Europaparlaments übergeben."
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Samstag, Dezember 06, 2008
Mittwoch, September 10, 2008
Anfrage an Europarat
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4782/08
von Sahra Wagenknecht (GUE/NGL)
an den Rat
Betrifft: Aktivitäten so genannter estnischer Freiwilliger während des Georgien-Kriegs
Unmittelbar nach Beginn der aus dem georgischen Angriff auf die südossetische Stadt Zchinwali resultierenden militärischen Konfrontation Georgiens mit Russland wurde von Seiten des Vereins der Militärreservisten in Estland ein Aufruf gestartet, Freiwillige für eine Mission zur Unterstützung Georgiens im Krieg gegen Russland zu rekrutieren und zu dieser Mission auch die Uniform mitzunehmen. Avisiert wurde die Mitnahme in einem Flugzeug der Regierung, das humanitäre Hilfsmittel nach Tiflis bringen sowie estnische Staatsbürger aus Georgien ausfliegen sollte. Zu den Initiatoren des Aufrufs gehörten neben dem Vorsitzenden des Reservisten-Verbands Estlands, Priit Heinsalu, auch der frühere Diplomat und jetzige Direktor des Laidonermuseums, Indrek Tarand. Etwa 50 Menschen schlossen sich diesem Aufruf an und flogen nach Tiflis, Medienberichten zufolge allerdings nicht in der Regierungsmaschine. Zu den Freiwilligen sollen neben estnischen Reservisten auch Vertreter des paramilitärischen estnischen Verbands Kaitseliit gehört haben.
1. Hat der Rat der Europäischen Union Kenntnis von dieser Initiative estnischer Freiwilliger? Ist dem Rat bekannt, ob und, wenn ja, wie viele Vertreter des estnischen Militärs oder offizieller estnischer Sicherheitsdienste an dieser Initiative teilgenommen haben? Hat der Rat Kenntnis darüber, ob sich Teilnehmer an dieser Initiative weiterhin in Georgien aufhalten?
2. Waren nach Kenntnis des Rates estnische Staatsbürger an den Kampfhandlungen zwischen Georgien und Russland beteiligt?
3. Wie bewertet der Rat der Europäischen Union die Tatsache, dass ehemalige Vertreter des estnischen Militärs sowie der Regierung zu einer solchen Initiative aufgerufen haben?
4. War die Initiative Gegenstand von Erörterungen des Rats mit der estnischen Regierung und, wenn ja, in welcher Weise?
5. Hält der Rat Initiativen zur Entsendung Freiwilliger eines EU-Mitgliedstaats in ein Konfliktgebiet für geeignet, zur friedlichen Lösung beizutragen? Wenn nein, welche Schritte sind seitens des Rates eingeleitet worden, um solche Initiativen in der Zukunft zu unterbinden?
von Sahra Wagenknecht (GUE/NGL)
an den Rat
Betrifft: Aktivitäten so genannter estnischer Freiwilliger während des Georgien-Kriegs
Unmittelbar nach Beginn der aus dem georgischen Angriff auf die südossetische Stadt Zchinwali resultierenden militärischen Konfrontation Georgiens mit Russland wurde von Seiten des Vereins der Militärreservisten in Estland ein Aufruf gestartet, Freiwillige für eine Mission zur Unterstützung Georgiens im Krieg gegen Russland zu rekrutieren und zu dieser Mission auch die Uniform mitzunehmen. Avisiert wurde die Mitnahme in einem Flugzeug der Regierung, das humanitäre Hilfsmittel nach Tiflis bringen sowie estnische Staatsbürger aus Georgien ausfliegen sollte. Zu den Initiatoren des Aufrufs gehörten neben dem Vorsitzenden des Reservisten-Verbands Estlands, Priit Heinsalu, auch der frühere Diplomat und jetzige Direktor des Laidonermuseums, Indrek Tarand. Etwa 50 Menschen schlossen sich diesem Aufruf an und flogen nach Tiflis, Medienberichten zufolge allerdings nicht in der Regierungsmaschine. Zu den Freiwilligen sollen neben estnischen Reservisten auch Vertreter des paramilitärischen estnischen Verbands Kaitseliit gehört haben.
1. Hat der Rat der Europäischen Union Kenntnis von dieser Initiative estnischer Freiwilliger? Ist dem Rat bekannt, ob und, wenn ja, wie viele Vertreter des estnischen Militärs oder offizieller estnischer Sicherheitsdienste an dieser Initiative teilgenommen haben? Hat der Rat Kenntnis darüber, ob sich Teilnehmer an dieser Initiative weiterhin in Georgien aufhalten?
2. Waren nach Kenntnis des Rates estnische Staatsbürger an den Kampfhandlungen zwischen Georgien und Russland beteiligt?
3. Wie bewertet der Rat der Europäischen Union die Tatsache, dass ehemalige Vertreter des estnischen Militärs sowie der Regierung zu einer solchen Initiative aufgerufen haben?
4. War die Initiative Gegenstand von Erörterungen des Rats mit der estnischen Regierung und, wenn ja, in welcher Weise?
5. Hält der Rat Initiativen zur Entsendung Freiwilliger eines EU-Mitgliedstaats in ein Konfliktgebiet für geeignet, zur friedlichen Lösung beizutragen? Wenn nein, welche Schritte sind seitens des Rates eingeleitet worden, um solche Initiativen in der Zukunft zu unterbinden?
Samstag, Juli 26, 2008
Petition
Aufruf der Initiative zur Unterschriftensammlung für die Petition an das EU Petitionsausschuss zur Gewährung des Stimmrechts den Staatenlosen Estlands bei den Wahlen ins Europäische Parlament
In einem Jahr werden in der Europäischen Union Parlamentswahlen stattfinden.
Wir meinen, dass die Situation in Estland, wo die Staatenlose kein Recht haben an den Wahlen ins Europäische Parlament teilzunehmen, einen langfristigen Mangel an Demokratie erzeugt und die Verletzung des Demokratierechts manifestiert, das das fundamentale Recht der Europäischen Union ist.
Wir bitten das Petitionsausschuss gemeinsam mit den anderen Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine Voruntersuchung durchzuführen und den Behörden Estlands zu empfehlen, Staatenlose zu der Wahl des Europäischen Parlaments zuzulassen.
Wir schlagen vor, allen, die unsere Initiative unterstützen, ihre Unterschriften unter die Petition zu setzen, und so ihre Rechte wahrzunehmen, sich an das höchste gesetzgebende Organ der Europäischen Union zu wenden, deren Einwohner wir sind.
Zur informativen Unterstützung unserer Initiative wurde die Seite www.negr.pri.ee erschaffen (Start vom 26.06.08), wo man den vollen Text der Petition durchlesen kann.
Im Europäischen Parlament wird unsere Initiative von dem MEP aus Lettland Tatjana Zhdanok unterstützt.
Wir rufen zivilgesellschaftliche und politische Organisationen auf, denen die Entwicklung der Demokratie in Estland und der Schicksal der mehr als 100 000 Staatenlosen der Estnischen Republik, die Estland als ihre Heimat betrachten, nicht gleichgültig sind, unsere Initiative zu unterstützen.
Maksim Reva
Dmitrij Linter
Petr Puschkarnij
Petition: Stimmrecht für Personen in Estland, die unbestimmte Staatsbürgerschaft haben, für die Europaparlament-Wahlen
Einführung
Nach der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Estnischen Republik, wurde nur Personen, die vor dem zweiten Weltkrieg die Staatsbürgerschaft der Estnischen Republik hatten und deren Nachkommen die estnische Staatsbürgerschaft zugestanden, währenddessen allen anderen ständigen Einwohnern Estlands dies verweigert wurde. Laut dem Gesetz über die Staatsbürgerschaft, können Personen, die während der Sowjetzeit in Estland sich niedergelassen haben und ihr Nachkommen, die Staatsbürgerschaft nur durch Naturalisierung (Einbürgerung) erlangen (Prüfung der Kenntnisse der estnischen Sprache und der Verfassung). Im übrigen Fall bleiben sie Personen mit unbestimmter Staatsbürgerschaft.
Naturalisierung war nicht in der Lage das Problem der Staatenlosigkeit in Estland zu lösen. Zum 1. Januar 2008 haben 116217 Personen unbestimmte Staatsbürgerschaft (8.8% der gesamten Bevölkerung).
Europaparlamentswahlen
Artikel 19 (2) des Vertrages über die Gründung der Europäischen Union (im weiteren VEU) sieht vor, dass der Bürger der Europäischen Union, der in einem Mitgliedsland der EU wohnt, ohne dass er dessen Staatsbürger ist, das Recht hat seine Stimme abzugeben und seine Kandidatur zur Wahl ins Europäische Parlament zu stellen auf gleicher Grundlage wie die Bürger jenen Staates. Die Bürgerschaft in EU wird im Artikel 17 des VEU begründet.
VEU hindert auch nicht die Mitgliedsländer neben den eigenen Bürgern und den anderen EU-Bürgern, die auf ihrem Territorium leben, auch bestimmten Personen Stimm- und Wahlrecht zu gewähren, die enge Kontakte mit diesem Land haben. Momentan überlässt die Legislative der EU es den Mitgliedsländern den Personenkreis zu bestimmen, die das Recht haben zu wählen und gewählt zu werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der EU (siehe Spain vs. United Kingdom, Case C-145/04, 12 September 2006, para.78). Deshalb soll die Rechtslage der EU berücksichtigt werden, bei der Regulierung der Frage über den Zugang zu den Wahlen ins Europäische Parlament.
Die EU-Richtlinie 2000/43/EU vom 29 Juni 2000, die das Gleichbehandlungsprinzip unabhängig von der Rasse oder ethnischen Herkunft einfordert, ist nicht anwendbar. Die EU-Richtlinie 2000/43/EU bestimmt nicht an und für sich das Prinzip der Gleichbehandlung. In Übereinstimmung mit dem Artikel 1, ist das einzige Ziel der Richtlinie ist "eine gemeinsame Struktur zum Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft zu erschaffen". Die Herkunft des Prinzips an sich, das die Grundlage des Verbotes dieser Formen der Diskriminierung legt, sind verschiedene internationale Übereinkommen und Verfassungen der Mitgliedsstaaten, wie es aus den Punkten 2-3 der Präambel der Richtlinie hervorgeht. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft sollte deswegen als gemeinsamer Prinzip der Gesetzgebung der EU betrachtet werden (siehe. mutatis mutandis, Mangold, Case C-144/04, 22 November 2005, para.74-75). Die Mitgliedsländer sind mit der Menschenrechtskonvention der Europäischen Union (einschliesslich der Nichtdiskriminierung) jedesmal verbunden, wenn sie im Rechtsrahmen der EU tätig sind; sie müssen dieses Prinzip in Übereinstimmung mit dem Artikel 6(1) des VEU beachten.
Das Prinzip der Nichtdiskriminierung ist in verschiedenen internationalen Übereinkommen klar festgelegt. Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist nicht anwendbar, da dieser Prinzip in ihrem Kontext nur in Verbindung mit Rechten und Freiheiten, die in dieser Konvention festgelegt werden, anzuwenden ist; das Recht auf freie Wahlen ist nur für die Wahl der Legislative limitiert. Trotzdem garantiert der Artikel 26 der Internationalen Konvention über zivilgesellschaftliche und politische Rechte die Gleichheit vor der Gesetz. Der Artikel 26 verbietet nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Diskriminierung (die "das Ziel oder das Ergebnis" betrifft - CCPR General Comment No.18, 10 November 1989, para.7).
Personen mit unbestimmter Staatsbürgerschaft gehören fast vollzählig zu ethnischen Minderheiten. Deswegen stellt eine an sich neutrale Forderung (Staatsbürgerschaft) Personen mit nichtestnischem ethischen Hintergrund in besonders ungleiche Lage. Solche Ungleichbehandlung ist nicht angemessen. Bei der Festsetzung der Anzahl der MEPs aus Estland wurde die Zahl der gesamten Bevölkerung angenommen, inklusive der Personen mit unbestimmter Staatsangehörigkeit.
Unsere Position
Wir meinen, dass die Situation in Estland, wo Personen mit unbestimmter Staatsbürgerschaft kein Recht haben an den Wahlen des Europaparlaments teilzunehmen, einen langfristigen Mangel an Demokratie erzeugt und die Verletzung des Demokratierechts manifestiert, das das fundamentale Recht der Europäischen Union ist, das mit dem Artikel 6(1) des VEU festgelegt wurde. Da eine offensichtliche Gefahr vorhanden ist, dass dieses Prinzip verletzt wird, sollte ein Verfahren in Übereinstimmung mit dem Artikel 7 des VEU eröffnet werden.
Wir bitten das Petitionsausschuss gemeinsam mit den anderen Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine Voruntersuchung durchzuführen und den Behörden Estlands zu empfehlen, Staatenlose zu der Wahl des Europäischen Parlaments zuzulassen.
Die Unterschriftslisten können hier runtergeladen werden.
In einem Jahr werden in der Europäischen Union Parlamentswahlen stattfinden.
Wir meinen, dass die Situation in Estland, wo die Staatenlose kein Recht haben an den Wahlen ins Europäische Parlament teilzunehmen, einen langfristigen Mangel an Demokratie erzeugt und die Verletzung des Demokratierechts manifestiert, das das fundamentale Recht der Europäischen Union ist.
Wir bitten das Petitionsausschuss gemeinsam mit den anderen Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine Voruntersuchung durchzuführen und den Behörden Estlands zu empfehlen, Staatenlose zu der Wahl des Europäischen Parlaments zuzulassen.
Wir schlagen vor, allen, die unsere Initiative unterstützen, ihre Unterschriften unter die Petition zu setzen, und so ihre Rechte wahrzunehmen, sich an das höchste gesetzgebende Organ der Europäischen Union zu wenden, deren Einwohner wir sind.
Zur informativen Unterstützung unserer Initiative wurde die Seite www.negr.pri.ee erschaffen (Start vom 26.06.08), wo man den vollen Text der Petition durchlesen kann.
Im Europäischen Parlament wird unsere Initiative von dem MEP aus Lettland Tatjana Zhdanok unterstützt.
Wir rufen zivilgesellschaftliche und politische Organisationen auf, denen die Entwicklung der Demokratie in Estland und der Schicksal der mehr als 100 000 Staatenlosen der Estnischen Republik, die Estland als ihre Heimat betrachten, nicht gleichgültig sind, unsere Initiative zu unterstützen.
Maksim Reva
Dmitrij Linter
Petr Puschkarnij
Petition: Stimmrecht für Personen in Estland, die unbestimmte Staatsbürgerschaft haben, für die Europaparlament-Wahlen
Einführung
Nach der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Estnischen Republik, wurde nur Personen, die vor dem zweiten Weltkrieg die Staatsbürgerschaft der Estnischen Republik hatten und deren Nachkommen die estnische Staatsbürgerschaft zugestanden, währenddessen allen anderen ständigen Einwohnern Estlands dies verweigert wurde. Laut dem Gesetz über die Staatsbürgerschaft, können Personen, die während der Sowjetzeit in Estland sich niedergelassen haben und ihr Nachkommen, die Staatsbürgerschaft nur durch Naturalisierung (Einbürgerung) erlangen (Prüfung der Kenntnisse der estnischen Sprache und der Verfassung). Im übrigen Fall bleiben sie Personen mit unbestimmter Staatsbürgerschaft.
Naturalisierung war nicht in der Lage das Problem der Staatenlosigkeit in Estland zu lösen. Zum 1. Januar 2008 haben 116217 Personen unbestimmte Staatsbürgerschaft (8.8% der gesamten Bevölkerung).
Europaparlamentswahlen
Artikel 19 (2) des Vertrages über die Gründung der Europäischen Union (im weiteren VEU) sieht vor, dass der Bürger der Europäischen Union, der in einem Mitgliedsland der EU wohnt, ohne dass er dessen Staatsbürger ist, das Recht hat seine Stimme abzugeben und seine Kandidatur zur Wahl ins Europäische Parlament zu stellen auf gleicher Grundlage wie die Bürger jenen Staates. Die Bürgerschaft in EU wird im Artikel 17 des VEU begründet.
VEU hindert auch nicht die Mitgliedsländer neben den eigenen Bürgern und den anderen EU-Bürgern, die auf ihrem Territorium leben, auch bestimmten Personen Stimm- und Wahlrecht zu gewähren, die enge Kontakte mit diesem Land haben. Momentan überlässt die Legislative der EU es den Mitgliedsländern den Personenkreis zu bestimmen, die das Recht haben zu wählen und gewählt zu werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz der EU (siehe Spain vs. United Kingdom, Case C-145/04, 12 September 2006, para.78). Deshalb soll die Rechtslage der EU berücksichtigt werden, bei der Regulierung der Frage über den Zugang zu den Wahlen ins Europäische Parlament.
Die EU-Richtlinie 2000/43/EU vom 29 Juni 2000, die das Gleichbehandlungsprinzip unabhängig von der Rasse oder ethnischen Herkunft einfordert, ist nicht anwendbar. Die EU-Richtlinie 2000/43/EU bestimmt nicht an und für sich das Prinzip der Gleichbehandlung. In Übereinstimmung mit dem Artikel 1, ist das einzige Ziel der Richtlinie ist "eine gemeinsame Struktur zum Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft zu erschaffen". Die Herkunft des Prinzips an sich, das die Grundlage des Verbotes dieser Formen der Diskriminierung legt, sind verschiedene internationale Übereinkommen und Verfassungen der Mitgliedsstaaten, wie es aus den Punkten 2-3 der Präambel der Richtlinie hervorgeht. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft sollte deswegen als gemeinsamer Prinzip der Gesetzgebung der EU betrachtet werden (siehe. mutatis mutandis, Mangold, Case C-144/04, 22 November 2005, para.74-75). Die Mitgliedsländer sind mit der Menschenrechtskonvention der Europäischen Union (einschliesslich der Nichtdiskriminierung) jedesmal verbunden, wenn sie im Rechtsrahmen der EU tätig sind; sie müssen dieses Prinzip in Übereinstimmung mit dem Artikel 6(1) des VEU beachten.
Das Prinzip der Nichtdiskriminierung ist in verschiedenen internationalen Übereinkommen klar festgelegt. Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist nicht anwendbar, da dieser Prinzip in ihrem Kontext nur in Verbindung mit Rechten und Freiheiten, die in dieser Konvention festgelegt werden, anzuwenden ist; das Recht auf freie Wahlen ist nur für die Wahl der Legislative limitiert. Trotzdem garantiert der Artikel 26 der Internationalen Konvention über zivilgesellschaftliche und politische Rechte die Gleichheit vor der Gesetz. Der Artikel 26 verbietet nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Diskriminierung (die "das Ziel oder das Ergebnis" betrifft - CCPR General Comment No.18, 10 November 1989, para.7).
Personen mit unbestimmter Staatsbürgerschaft gehören fast vollzählig zu ethnischen Minderheiten. Deswegen stellt eine an sich neutrale Forderung (Staatsbürgerschaft) Personen mit nichtestnischem ethischen Hintergrund in besonders ungleiche Lage. Solche Ungleichbehandlung ist nicht angemessen. Bei der Festsetzung der Anzahl der MEPs aus Estland wurde die Zahl der gesamten Bevölkerung angenommen, inklusive der Personen mit unbestimmter Staatsangehörigkeit.
Unsere Position
Wir meinen, dass die Situation in Estland, wo Personen mit unbestimmter Staatsbürgerschaft kein Recht haben an den Wahlen des Europaparlaments teilzunehmen, einen langfristigen Mangel an Demokratie erzeugt und die Verletzung des Demokratierechts manifestiert, das das fundamentale Recht der Europäischen Union ist, das mit dem Artikel 6(1) des VEU festgelegt wurde. Da eine offensichtliche Gefahr vorhanden ist, dass dieses Prinzip verletzt wird, sollte ein Verfahren in Übereinstimmung mit dem Artikel 7 des VEU eröffnet werden.
Wir bitten das Petitionsausschuss gemeinsam mit den anderen Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine Voruntersuchung durchzuführen und den Behörden Estlands zu empfehlen, Staatenlose zu der Wahl des Europäischen Parlaments zuzulassen.
Die Unterschriftslisten können hier runtergeladen werden.
Donnerstag, Juni 19, 2008
Start der gesamteuropäischen Aktion zur Unterstützung der Rechte der Staatenlosen Lettlands
Gesamteuropäische Aktion zur Unterstützung der Rechte der Staatenlosen - Ziele, Aufgaben, Teilnehmer
Die im Mai-Juni letzten Jahres durchgeführte Aktion zur Masseneinreichung von Petitionen ans Europaparlament für die Unterstützung der Rechte der Staatenlosen bei der Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen des Europaparlamentes endete mit dem maximal möglichen Erfolg auf der Ebene des Petitionskomitees des Europaparlaments. Das Komitee traf die Entscheidung über Vorbereitung eines Sonderberichtes des Europaparlaments über die Probleme der Staatenlosen Lettlands und der Lage der russischen Gemeinde Lettlands. Jetzt muss man optimal die begrenzte Zeit nutzen, um den Bericht zu vorbereiten, ihn klar und deutlich zu machen. Deswegen muss man Unterstützung nach Möglichkeit aller politischen Gruppen des Europaparlaments organisieren. Das ist das Ziel der neuen Aktion.
Im Unterschied zu der letztjährigen Aktion, als innerhalb eines Monats die Unterschriften von fast 16000 Einwohnern Lettlands auf dem Papier gesammelt wurden, wird die neue Aktion im Internet durchgeführt, was nicht nur Lettland zu beteiligen erlaubt. Die Vorsitzende der Europäischen Russischen Allianz, Mitglied der Europa-Parlaments Tatjana Zhdanok ermöglicht die Teilnahme an der Aktion den Mitgliedern der Allianz und russischen Massenmedien auf dem Gebiet der Europäischen Union. Die Präsidentin des Europäischen Freien Allianz Nelly Maes garantierte Unterstützung der Aktion seitens der Parteien, die Mitglieder in EFA sind. Die Europäische Freie Allianz besteht aus 35 ethnischen und regionalen Parteien aus 16 Ländern der Europäischen Union, drei davon - Plaid Cymru-The Party of Wales, Scottish National Party und Esquerra Republicana de Catalunya – sind Mitglieder der regionalen Parlamente von Wales, Schottland und Katalonien. Wir sind uns sicher, dass der Empfang dieses Protestbriefes aus den Regionen, aus denen in einem Jahr die Deputaten für das Europa-Parlament für die Wahlen sich aufstellen werden, eine recht effektiven Einfluss auf die Positionen der Kandidaten zu der Problematik der Staatenlosen in Lettland haben wird.
Und natürlich werden wir alles notwendige tun, damit Tausende Letten an der Aktion teilnehmen werden, die zur Zeit in Großbritannien und Irland leben und arbeiten.
Was muss ich tun, um an das Europa-Parlament den Protestschreiben zur Unterstützung der Wahlrechte für lettische Staatenlosen zu schicken?
Dafür müssen Sie ihre elektronische Post nutzen. Die deutsche Variante des Protestschreibens (siehe unter), sollte kopiert und in Ihre neue Mail übertragen werden. Weiterhin ist es unbedingt notwenig unter dem Text des Protestschreibens das Datum einzufügen und Ihren Vor- und Nachnamen zu schreiben. Man kann auch, doch nicht notwendigerweise seinen Beruf/Tätigkeit/Stellung/Zugehörigkeit zu zivilgesellschaftlichen Organisation dazuschreiben. Natürlich braucht man das nicht zu tun, wenn Ihre elektronische Post derart eingestellt ist, dass die Unterschrift automatisch erscheint (Signatur).
Danach kopieren Sie die Adresse tatjana.zdanoka-assistant2@europarl.europa.eu und fügen sie im Adressfeld des Briefes. Diese Adresse wurde von dem Mitglied des Europaparlaments Tatjana Zhdanok zur Verfügung gestellt für den garantierten Empfang und Zusammenstellung aller im Laufe der Aktion eingegangenen Schreiben. Tatjana Zhdanok verpflichtete sich auch die eingegangene Protestschreiben allen Führern der politischen Fraktionen des Europaparlaments zur Verfügung zu stellen.
In das Betreff-Feld des Briefes sollte man "Non-citizens' appeal" reinschreiben. Selbstverständlich ist der Text des Briefes nicht in Stein gemeisselt. Wer etwas ändern oder hinzufügen möchte, oder in eine der offiziellen EU-Sprachen übersetzen - bitte schön. Die einzige Begrenzung ist der Textumfang. Er sollte 4000 Zeichen nicht überschreiten.
Wir sind auf gutem Wege und wünschen allen Erfolg! Zusammen werden wir siegen.
Hier den Aufruf runterladen
Die im Mai-Juni letzten Jahres durchgeführte Aktion zur Masseneinreichung von Petitionen ans Europaparlament für die Unterstützung der Rechte der Staatenlosen bei der Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen des Europaparlamentes endete mit dem maximal möglichen Erfolg auf der Ebene des Petitionskomitees des Europaparlaments. Das Komitee traf die Entscheidung über Vorbereitung eines Sonderberichtes des Europaparlaments über die Probleme der Staatenlosen Lettlands und der Lage der russischen Gemeinde Lettlands. Jetzt muss man optimal die begrenzte Zeit nutzen, um den Bericht zu vorbereiten, ihn klar und deutlich zu machen. Deswegen muss man Unterstützung nach Möglichkeit aller politischen Gruppen des Europaparlaments organisieren. Das ist das Ziel der neuen Aktion.
Im Unterschied zu der letztjährigen Aktion, als innerhalb eines Monats die Unterschriften von fast 16000 Einwohnern Lettlands auf dem Papier gesammelt wurden, wird die neue Aktion im Internet durchgeführt, was nicht nur Lettland zu beteiligen erlaubt. Die Vorsitzende der Europäischen Russischen Allianz, Mitglied der Europa-Parlaments Tatjana Zhdanok ermöglicht die Teilnahme an der Aktion den Mitgliedern der Allianz und russischen Massenmedien auf dem Gebiet der Europäischen Union. Die Präsidentin des Europäischen Freien Allianz Nelly Maes garantierte Unterstützung der Aktion seitens der Parteien, die Mitglieder in EFA sind. Die Europäische Freie Allianz besteht aus 35 ethnischen und regionalen Parteien aus 16 Ländern der Europäischen Union, drei davon - Plaid Cymru-The Party of Wales, Scottish National Party und Esquerra Republicana de Catalunya – sind Mitglieder der regionalen Parlamente von Wales, Schottland und Katalonien. Wir sind uns sicher, dass der Empfang dieses Protestbriefes aus den Regionen, aus denen in einem Jahr die Deputaten für das Europa-Parlament für die Wahlen sich aufstellen werden, eine recht effektiven Einfluss auf die Positionen der Kandidaten zu der Problematik der Staatenlosen in Lettland haben wird.
Und natürlich werden wir alles notwendige tun, damit Tausende Letten an der Aktion teilnehmen werden, die zur Zeit in Großbritannien und Irland leben und arbeiten.
Was muss ich tun, um an das Europa-Parlament den Protestschreiben zur Unterstützung der Wahlrechte für lettische Staatenlosen zu schicken?
Dafür müssen Sie ihre elektronische Post nutzen. Die deutsche Variante des Protestschreibens (siehe unter), sollte kopiert und in Ihre neue Mail übertragen werden. Weiterhin ist es unbedingt notwenig unter dem Text des Protestschreibens das Datum einzufügen und Ihren Vor- und Nachnamen zu schreiben. Man kann auch, doch nicht notwendigerweise seinen Beruf/Tätigkeit/Stellung/Zugehörigkeit zu zivilgesellschaftlichen Organisation dazuschreiben. Natürlich braucht man das nicht zu tun, wenn Ihre elektronische Post derart eingestellt ist, dass die Unterschrift automatisch erscheint (Signatur).
Danach kopieren Sie die Adresse tatjana.zdanoka-assistant2@europarl.europa.eu und fügen sie im Adressfeld des Briefes. Diese Adresse wurde von dem Mitglied des Europaparlaments Tatjana Zhdanok zur Verfügung gestellt für den garantierten Empfang und Zusammenstellung aller im Laufe der Aktion eingegangenen Schreiben. Tatjana Zhdanok verpflichtete sich auch die eingegangene Protestschreiben allen Führern der politischen Fraktionen des Europaparlaments zur Verfügung zu stellen.
In das Betreff-Feld des Briefes sollte man "Non-citizens' appeal" reinschreiben. Selbstverständlich ist der Text des Briefes nicht in Stein gemeisselt. Wer etwas ändern oder hinzufügen möchte, oder in eine der offiziellen EU-Sprachen übersetzen - bitte schön. Die einzige Begrenzung ist der Textumfang. Er sollte 4000 Zeichen nicht überschreiten.
Wir sind auf gutem Wege und wünschen allen Erfolg! Zusammen werden wir siegen.
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