Mittwoch, Mai 28, 2008

Ein Protestschreiben und eine Antwort

Inzwischen hat sich um Herr Dornemann eine Gruppe von deutschen Unterstützern gebildet, die in Estland und Deutschland verschiedene Aktivitäten entfalten. So wurde ein Protestschreiben mit Unterschriftslisten aufgesetzt und unter anderem an Raivo Aeg, seines Zeichens National Police Commissioner geschickt.

In seiner Antwort teilt Herr Aeg mit, dass die strafrechtlichen Voruntersuchungen im Fall Dornemann mit Verfügung vom 08.05.08 eingestellt worden sind, weil keine Person identifiziert werden konnte, die sich einer Straftat schuldig gemacht habe.

Zur Dokumentationszwecken stelle ich beide Schreiben online.



5 Kommentare:

sonikrave hat gesagt…

"... es habe keine staatlichen Übergriffe gegeben ..."

Nach dem Schreiben des Politseiamt werden diese Übergriffe jedenfalls weder abgestritten, noch bestätigt, sondern darauf verwiesen, dass die Täter nicht identifiziert werden konnten.

Konnten die Dornemanns denn der/die Täter nicht identifizieren?

Anonym hat gesagt…

sonikrave scheint nicht Augenzeuge der April-Ereignisse in Tallinn gewesen zu sein, sonst wüßte er, dass die Sicherheitskräfte ab dem 27.04. alle keine Namensschilder mehr auf ihren Uniformen trugen. Warum wohl???

Herr Dornemann berichtet in seinem Report über die Nacht im D-Terminal, dass die ihn mißhandelden Polizisten sich geweigert hatten, ihre Namen zu nennen.

Nach deutschen Strafrecht handelt es sich bei Körperverletzung um ein Offizialdelikt. Das heißt, die zuständigen Ermittlungsbehörden haben von Amts wegen zu erarbeiten, wer die Kapitaldelikte ausgeübt hat. Somit hat der Geschädigte nicht den Tathergang den Ermittlungsbehörden auf dem Präsentierteller vorzulegen. Dannkönnte sich eine Gesellschaft einen solchen Apparat ja auch ersparen.

Wenn ich sehe, mit welcher Akrebie die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen die von Staats wegen ausgemachten vier Drahtzieher der Aprilunruhen mit der Aufzählung von erhaltenen oder geführten E-Mails und Telefonaten oder gelesenen oder verfassten Zeitungsartikeln zu untermauern versucht, würde ich mich im Interesse eines in Estland gut funktionierenden Justizwesens freuen, wenn die gleiche Akrebie im Falle Dornemann und der 34 anderen Geschädigten, die Strafanzeigen gestellthaben, an den Tag gelegt würde. Wo sind denn der Öffentlichkeit die damaligen Einsatzpläne mit den Namen der Polizisten und der Befragungsprotokolle vorgelegt worden? Warum gibt es keine Gegenüberstellung der Polizisten, die im D-Terminal im "Einsatz" waren mit den 35 geschädigten Personen? Sind die im Internet kursierenden Videostreams ausgewertet worden und da war kein Polizist zu identifizieren???

Die informierte Öffentlichkeit in den anderen EU-Staaten wird jedenfalls wegen der gravierenden Verletzung von Menschen- und Bürgerrechte in Estland im April letzten Jahres nicht eher Ruhe geben, bis die staatlichen Täter eine gerechten Strafe für ihre Untaten zugeführt worden sind.

Karl Krugmann
(Augenzeuge der Aprilereignisse)

sonikrave hat gesagt…

"Herr Dornemann berichtet in seinem Report über die Nacht im D-Terminal, dass die ihn mißhandelden Polizisten sich geweigert hatten, ihre Namen zu nennen."

Gibt ja auch noch die Identifizierung per Gegenüberstellung.

"Das heißt, die zuständigen Ermittlungsbehörden haben von Amts wegen zu erarbeiten, wer die Kapitaldelikte ausgeübt hat."

Wenn sie ermittelt werden können. Wenn nicht, und die Aussichten auf Erfolg einer Ermittlung aussichtslos sind, was soll dann noch erarbeitet werden?

"Somit hat der Geschädigte nicht den Tathergang den Ermittlungsbehörden auf dem Präsentierteller vorzulegen."

Das hat er sehr wohl. Ohne Tatbeschreibung gibt es auch keinen Geschädigten. Ohne einer Ermittlung des/der Täter kann auch niemand bestraft werden, wobei die Straftat auch immer erst zu beweisen gilt, ansonsten heisst es nämlich in Estland: Im Zweifel für den Angeklagten.

Ist dies bei Euch in Deutschland anders?

"Warum gibt es keine Gegenüberstellung der Polizisten"

Gibt es keine?

"Sind die im Internet kursierenden Videostreams ausgewertet worden und da war kein Polizist zu identifizieren???"

Welche Videos sind gemeint, die für Terminal-D relevant wären?

"(Augenzeuge der Aprilereignisse)"

Was haben Sie denn als Augenzeuge gesehen?

sonikrave hat gesagt…

"(...) wenn die gleiche Akrebie im Falle Dornemann und der 34 anderen Geschädigten, die Strafanzeigen gestell thaben, an den Tag gelegt würde."

Mich wundert halt schon, dass weder Dornemann, noch die 34 Anderen, der/die Täter identifizieren konnten.

Diese sind jedoch die Einzigen, die den/die Täter identifizieren könnten. Die Staatsanwaltschaft kann natürlich nachschauen, wer zu der Zeit im Einsatz und in den Protokollen nachschauen und eine Untersuchung anstellen.

Nur, ohne identifizierbaren Täter kann niemand bestraft werden. Dies sollte doch selbst Ihnen klar sein.

Oder soll irgend jemand von denen, die es vielleicht gewesen sein sollen, per Randomauswahl bestraft werden?

Deswegen auch meine Frage: Wurden Dornemann und die Anderen nach Täteridentifizierung befragt und gab es z.b. eine Gegenüberstellung oder dergleichen (auch wenn nach ihrer Ansicht Dornemann nichts zur Aufklärung beizutragen hätte)???

sonikrave hat gesagt…

Nun ja, wieder mal keine Antworten.

Kurz aftauchen, mit Adjektiven um sich schimpfen und gleich wieder untertauchen und sich der Diskussion nicht stellen.

Sowas kenne ich bereits von anderen Verschwörungstheoretikern.

Irgendwann kommt dann mal wieder ein kurzes auftauchen, mit neuen persönlichen Schimpfungen und Diskredition, weil man vorzieht anonym zu posten - was genau aus dem Grund geschieht, dass es eben solche rufmordenden Leute gibt.